
Wirtschaftsstrafrecht
Noch vor wenigen Jahrzehnten galt, dass das Strafrecht nur für die „wirklich Kriminellen" da sei. Das führte zu einer Verfolgungspraxis der Staatsanwaltschaften, die ihr die Kritik zuzog, sie verschließe die Augen gegenüber der „Kriminalität der Mächtigen". Darunter verstand man die Inhaber großer Vermögen, Manager und Politiker. In letzter Zeit ist zunehmend das Bestreben der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte bis hinauf zum Bundesgerichtshof zu beobachten, den Satz „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" zu widerlegen oder sogar in sein Gegenteil zu verkehren. Diese Tendenz wird verstärkt durch eine Kriminalpolitik, die nicht zögert, das Strafrecht als ein Steuerungsinstrument für das Wirtschaftsleben einzusetzen. Dies ist etwa an der Gesetzgebung zu erkennen, durch die eigenständige Straftatbestände eingeführt wurden, die der Fehlleitung von Subventionen und der Verfälschung des freien Wettbewerbs entgegenwirken und die Sachbezogenheit von (z.B. Vergabe-) Entscheidungen sichern sollen.
Dadurch sind der Stoff für Wirtschaftsstrafverfahren und der Bedarf an kompetenter Strafverteidigung auf diesem Gebiet erheblich angewachsen.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über eine reichhaltige Erfahrung aus großen und kleinen Wirtschaftsstrafverfahren.