Rechtswissen

Hier finden Sie sowohl aktuelle Gerichtsentscheidungen als auch von uns für informativ gehaltene historische Texte und Dokumente zu unseren Fachgebieten. Die Sammlung aller Inhaltsverzeichnisse der in unserer Bibliothek vorhandenen Fest- und Gedächtnisschriften mit strafrechtlichem Bezug ist - soweit ersichtlich - in dieser Form sonst nirgends verfügbar.

Rechtsprechung

Auf dieser Seite machen wir Ihnen ausgewählte aktuelle straf- und strafprozessrechtliche Entscheidungen im Volltext (PDF) zugänglich, die auch in den Internetauftritten der jeweiligen Gerichte (meist: www.Bundesgerichtshof.de) zum Download verfügbar sind.

Letzte Aktualisierung
27.09.2023



Rechtsprechung

  • BGH 2 StR 176/23, Bescluss vom 23.08.202

    (Zu den Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Strafantrages.)

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  • BGH 2 StR 215/23, Beschluss vom 17.08.2023

    (Zur Abgrenzung zwischen § 263 und § 263a StGB. )

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  • BGH 5 StR 310/23, Beschluss vom 15.08.2023

    (Zu den Voraussetzungen für eine wirksame Revisionseinlegung über das besondere elektronische Anwaltspostfach.)

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  • BGH 3 StR 264/23, Beschluss vom 08.08.2023

    (Bei der Revisionseinlegung über das elektronische  Anwaltspostfach genügt zur Fristwahrung der Eingang beim Empfänger-Intermediär.)

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  • BGH 5 StR 36/23, Urteil vom 19.07.2023

    (Der bloße Erwerb und Weiterverkauf von Rauschgift rechtfertigt noch nicht die Einziehung von Taterträgen oder deren Wertes nach §§ 73, 73c StGB. Hierfür muss konkret festgestellt werden , dass dem Täter aus dem Verkauf tatsächlich Erlöse zugeflossen sind, über die er faktisch verfügen konnte.)

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  • BGH 5 StR 145/23, Beschluss vom 04.07.2023

    Leitsatz:
    Bei einer Dritteinziehung nach § 73b StGB ist dem Einziehungsbeteiligten im Rahmen einer Wiedereinsetzung entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zuzurechnen.

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  • BGH 2 StR 39/23, Beschluss vom 20.06.2023

    (Bei einer Übermittlung über das besondere elektronische  Anwaltspostfach muss die Übertragung in das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und dieser – also nicht etwa ein Kanzleimitarbeiter – der tatsächliche Versender sein )

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  • BGH 1 StR 327/22, Beschluss vom 14.06.2023

    Leitsatz:
    1. Nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB beiseite geschaffte oder verheimlichte Gegenstände oder wirtschaftliche Vorteile sind Taterträge im Sinne des § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB.
    2. Gegenstände, die der Täter oder ein Einziehungsbeteiligter als Wertersatz hinterlegt hat, um die Freigabe eines beschlagnahmten Rechts zu bewirken, unterliegen, ungeachtet dessen, dass insoweit § 111d Abs. 2 Satz 2 StPO keine (analoge) Anwendung findet, der Einziehung, sofern das später erken-nende Gericht die Voraussetzungen der Einziehung des beschlagnahmten Rechts feststellt.

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  • BGH 1 StR 304/22, Urteil vom 14.06.2023NEU

    (Eine Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Inhalts in der öffentlichen Hauptverhandlung geführter gescheiterter Verständigungsgespräche besteht nicht. )

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  • BGH 5 StR 164/23, Beschluss vom 06.06.2023

    (Zu den Anforderungen an eine wirksame Revisionseinlegung.)

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  • BGH 5 StR 136/23, Beschluss vom 06.06.2023

    (Zur Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses.)

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